Bundestag beschließt Schienenlärmschutzgesetz
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Bundestag beschließt Schienenlärmschutzgesetz

 Der Bundestag hat am 27. Juni 2024 ein Gesetz zur Reduzierung des Schienenlärms durch Güterwagen beschlossen. Es ergänzt bestehende Regelungen aus dem Schienenlärmschutzgesetz von 2017 und setzt eine EU-Vorgabe um.
Künftig dürfen laute Güterwagen mit veralteten Bremssystemen nachts nicht mehr auf Haupteisenbahnstrecken verkehren. Damit wird das Konzept der „leiseren Strecken“ rechtlich weiter gestärkt – ein bedeutender Fortschritt für den Lärmschutz an Bahnlinien.

Zum Gesetzestext beim Deutschen Bundestag (Drucksache 20/11314)   

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