Lösungen zur Reduzierung von Bahnlärm sind unerlässlich, um die Lebensqualität von Anwohnern und Bahnreisenden zu verbessern und gleichzeitig die Umweltbelastung nachhaltig zu verringern.
Dabei sollte vorrangig an der Lärmquelle selbst angesetzt werden – durch gezielte technische und bauliche Maßnahmen, die den Bahnlärm direkt am Entstehungsort minimieren.
Ergänzend können – je nach Bedarf und örtlicher Situation – weitere Lärmschutzmaßnahmen, wie Schallschutzwände oder passive Schutzsysteme, zum Einsatz kommen.
Lärmschutz an der Lärm-Quelle Schiene:
Schienendämpfungsysteme: Die Nutzung von Schienendämpfungssystemen, sogenannte Schienenstegdämpfer kann die durch den Zugverkehr verursachten Vibrationen und den daraus resultierenden Lärm verringern.
Regelmäßige Wartung der Schieneninfrastruktur: Eine gut gewartete Schieneninfrastruktur, einschließlich der Schienen und Weichen, kann unerwünschte Geräusche verhindern.
Schienenschmiereinrichtung: Mittels einer Spurkranzschmiereinrichtung werden Schmierstoffe auf die Spurkränze oder Flanken der Schienen aufgebracht, die die Reibung und somit auch Verschleiß und Geräuschentwicklung reduzieren.
Brückenentdröhnung:
Lärmschutz an der Lärm-Quelle Zug:
Geräuschärmere Züge: Neue Züge sind in der Lage ruhiger und geräuschärmer zu fahren. Dazu gehört die Entwicklung verbesserte Rad- und Schienentechnologien, sowie leisere Motoren, bzw. Antriebe.
Zugräder: Die Entwicklung und Anwendung von lärmarmen Rädern, einschließlich solcher mit speziellen Beschichtungen oder Designs, die Vibrationen reduzieren, kann den von den Zügen erzeugten Lärm minimieren. Durch den Einbau von Radabsorbern kann bereits der Lärm bei Rädern und zwar nicht nur bei älteren Modellen deutlich reduziert werden.
Optimierte Zugbremsen: Die Verwendung von Verbundstoff-Bremsbelägen anstelle von traditionellen Stahlbremsen kann den beim Bremsen entstehenden Lärm deutlich verringern.
Lärmschutz neben der Schiene:
Schallschutzwände und-wälle. Diese Barrieren entlang der Schienenwege können den Lärm erheblich reduzieren, indem sie ihn absorbieren, reflektieren oder blockieren, bevor er bewohnte Gebiete erreicht.
Gabionen:
Lärmschutz an Gebäuden
Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden bedeutet immer, dass durch bauliche Veränderungen an dem Eigentum von durch Bahnlärm betroffenen Dritten etwas angepasst wird. Dritte werden damit durch Belastungen, deren Ursache bei der Bahn sind in irgendeiner Form in ihren Rechten eingeschränkt.
Lärmschutzfenster und -isolierung für Anwohner: Für Haushalte in der Nähe von Schienenwegen können spezielle Lärmschutzfenster und Isolierungsmaßnahmen den Lärmpegel in den Wohnungen reduzieren.
Schalldämmlüfter: Der Schalldämmlüfter gewährleisten den hygienisch erforderlichen Luftwechsel bei wegen dem Bahnlärm geschlossenen Fenstern. Schalldämmlüfter befördern abwechselnd verbrauchte Raumluft nach Außen(Abluft) und Frischluft ins Gebäudeinnere (Zuluft). Dabei läuft in der Regel ein verbauter Lüftungsventilator im Pendelbetrieb und ändert alle 70 Sekunden seine Laufrichtung.
Lärmschutz durch Organisation:
Fahrplan-Anpassungen: Eine weitere Möglichkeit ist die Änderung von Fahrplänen, um Lärm in den empfindlichsten Stunden, zum Beispiel nachts, zu reduzieren.
Geschwindigkeitsbegrenzungen: In besonders lärmempfindlichen Bereichen kann die Begrenzung der Geschwindigkeit, d.h. langsameres Fahren von Zügen dazu beitragen, den Lärmpegel zu reduzieren.
Förderung des Dialogs zwischen Eisenbahnunternehmen und Städten und Gemeinden: Auch wenn der Dialog alleine noch keine Reduzierung des Bahnlärms herbeiführt kann die Zusammenarbeit zwischen den Bahnbetreibern und den zuständigen Behörden in den Gemeinden und Städten durch die bessere Identifizierung von Lärmproblemen und die gemeinsame Entwicklung von Lösungsstrategien wesentlich zur Lärmreduzierung beitragen. Ergebnisse können sogenannte Lärmminderungspläne sein, die auch die Reduzierung von anderen Lärmursachen beinhalten kann.