Der Bundestag hat am 27. Juni 2024 ein Gesetz zur Reduzierung des Schienenlärms durch Güterwagen beschlossen. Es ergänzt bestehende Regelungen aus dem Schienenlärmschutzgesetz von 2017 und setzt eine EU-Vorgabe um.
Künftig dürfen laute Güterwagen mit veralteten Bremssystemen nachts nicht mehr auf Haupteisenbahnstrecken verkehren. Damit wird das Konzept der „leiseren Strecken“ rechtlich weiter gestärkt – ein bedeutender Fortschritt für den Lärmschutz an Bahnlinien.
Zum Gesetzestext beim Deutschen Bundestag (Drucksache 20/11314)